MPU: Was bedeutet das (c) spoba / pixabay.de

MPU bedeutet ausgesprochen nicht anderes als Medizinisch-Psychologische Untersuchung. Die MPU steht in Verbindung mit dem Verlust des Führerscheins. Der Grund für die Anordnung einer MPU ist, dass nach wiederholten Verkehrsvergehen Zweifel an der Fahreignung bestehen.

Wer muss zur MPU?

Zur Medizinisch-Psychologischen Untersuchung müssen Sie sich anmelden, wenn Ihr Führerschein bei wiederholten, schwerwiegenden Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung eingezogen wurde. Dazu gehören vor allem das Führen eines Kraftfahrzeuges unter Alkohol- und Drogeneinfluss. Generell erfolgt die Einladung bei schwerwiegenden Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten. Folgende Gründe führen für Sie zur Anordnung einer MPU:

  1. Sie fahren wiederholt unter Alkohol– und Drogeneinfluss.
  2. Ihr Punktekonto in Flensburg ist mit mindestens 8 Punkten belastet.
  3. Ihre Fahreignung ist geistig oder körperlich in Frage gestellt.
  4. Sie haben Straftaten im Straßenverkehr verübt.

Punktekonto zu stark belastet

Nachfolgend wollen wir Ihnen eine Hilfestellung zu den einzelnen Punkten geben und dieser näher erläutern. So bestehen bezogen auf Punkt 2 auch allgemeine Zweifel an der Eignung zum Führen eines Fahrzeuges nach dem Straßenverkehrsgesetz (§ 4 Abs. 5 StVG), wenn Ihr Punktekonto mindestens 8 Punkte in Flensburg aufweist. Weiterhin begründet sich die Anordnung zur MPU auf die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).

Medizinisch-Psychologische Untersuchung bei Erkrankungen

Krankheiten beeinträchtigen nicht nur das Wohlbefinden sondern oft die Lebensqualität. Leiden Sie dauerhaft oder plötzlich an schwerwiegenden Erkrankungen, wie z. B.:

  • die Störung des Gleichgewichts
  • der Verlust des Seh- und Hörvermögens
  • einer geistiger und/oder körperlichen Behinderung
  • Erkrankungen neurologischer Art (z. B. Epilepsie, Parkinson, Demenz, Muskelschwund)
  • Stoffwechselstörungen und -krankheiten (z. B. Diabetes, Blutdruckstörungen)

kann die Teilnahme an der Medizinisch-Psychologischen Untersuchung notwendig sein. Die Gründe für Ihre MPU entnehmen Sie dem Schreiben der Führerscheinstelle. Oft sind auch Kombinationen aus Gründen möglich.

Wie lange dauert eine MPU

Die eigentliche Medizinisch-Psychologische Untersuchung dauert in der Regel zwischen 2,5 Stunden und 4 Stunden. Sie absolvieren diese in einem Stück, an einem Termin und bei einer dafür zugelassenen Stelle. Ausgehend von einer medizinischen Untersuchung bestehen Sie umfangreiche Tests, um letztlich Ihre Fahreignung unter Beweis zu stellen.

Welche Kosten fallen für die MPU an?

Die Kosten für die reine Medizinisch-Psychologische Untersuchung sind nicht mehr in einer Gebührenverordnung geregelt. Es gibt entsprechend der Gründe für die Prüfung der Fahreignung bestimmte Preise bzw. Gebühren. Näheres erläutern wir Ihnen gern, wenn Sie mit uns Kontakt aufnehmen.

Bekomme ich meinen Führerschein auch ohne MPU zurück?

Ja, im Grunde muss nicht zwingend eine MPU-Anordnung erfolgen, denn das entscheidet die Fahrerlaubnisbehörde bzw. Führerscheinstelle. Wenn Ihnen der Führerschein entzogen ist, koppelt sich daran meist eine Sperrfrist von mindestens 6 Monate bis maximal 5 Jahre. Verjährt der Eintrag im Fahreignungsregister (FAER) und läuft die Sperrfrist ab, ist es möglich Ihren Führerschein zurückzubekommen.

Achtung: Die Anordnung der MPU selbst kann nicht verjähren!!! Es verjährt lediglich das Vergehen weswegen Ihnen der Führerschein entzogen wurde.