Seminar zur Sperrfristverkürzung (c) ibf-sachsen.de

Eine Sperrfristverkürzung zu beantragen ist grundsätzlich möglich. Leider gibt das Gericht nicht jedem Antrag statt. Nach § 69a StGB hat Ihnen das Gericht Ihre Fahrerlaubnis entziehen. Dazu wurde eine Sperre von mindestens sechs Monaten von bis zu fünf Jahren für die Neubeantragung verhängt.

Führerschein weg und nun?

Ihr Führerschein ist weg und Sie tragen sich aus unterschiedlichen Gründen damit einen Antrag auf eine Sperrfristverkürzung zu stellen? Dann sollten Sie zuerst beachten, dass es eine wichtigen Grund für so einen Antrag geben muss. Kommt das Gericht aufgrund Ihres Antrags zu der Erkenntnis, dass Sie zum Führen von Kraftfahrzeugen nicht mehr ungeeignet sind (§ 69a Abs. 7) ist Ihre Sperre zur Neubeantragung des Führerscheins aufgehoben.

Trotzdem ist ein Antrag auf Sperrfristverkürzung nicht ohne und Sie sollten diesen mit Ihrem Anwalt gemeinsam stellen. Am besten Sie fragen alle Kosten und notwendigen Unterlagen zur Sperrfristverkürzung bei der entsprechenden Behörde ab. Je nach Bundesland und Gericht kann es unterschiedliche Verfahren und Maßnahmen geben. Der frühestmöglichste Antragszeitpunkt leitet sich nach einer Sperrzeit von 3 Monaten ab – ist aber je nach Vergehen unterschiedlich.

Mit unserem Seminar zur Sperrfristverkürzung kommen

Unser Seminar hat das Ziel, dass Sie Ihre Sperrzeit schon optimal nutzen, um eine zielführende Verhaltensänderung herbeizuführen. Das klingt anstrengend und kompliziert – ist aber grundsätzlich möglich und machbar. Wichtig ist, dass Sie an unserem Aufbauseminar zur Sperrfristverkürzung teilnehmen oder/und falls angeordnet, die MPU bestehen. Auch auf diese bereiten wir Sie gern vor. Gerade, wenn Sie das erste Mal mit Alkohol bis 1,6 Promille erwischt und gerichtlich gesperrt wurden, lohnt es sich an der vorzeitigen Wiedererlangung Ihres Führerscheins hart zu arbeiten. Das erledigen wir mit Ihnen gemeinsam in unserem maßgeschneiderten Gruppenseminar.

Nicht jede Maßnahme wird anerkannt

Maßnahmen zur Rehabilitation gibt es viele. Leider erkennen Gerichte nicht alle an. Immer geht es darum, dem Gericht mit dem Antrag vollkommen neue Erkenntnisse, die zur Aufhebung der Sperrfrist führen können, vorzulegen. In unserem Aufbauseminar geht es vor allem darum, dass sie sich mit dem Vergehen auseinandersetzen und beschäftigen. Von uns erhalten Sie eine entsprechende Teilnahmebescheinigung ausgestellt.