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Seit Mai 2020 hat die IBF – Information, Beratung, Führerschein in Sachsen – ihre Arbeit aufgenommen. Gemeinsam mit unserer Partnerin Claudia Kress und ihrem Team vom IBF Offenbach wollen wir auch in Sachsen und damit Mitteldeutschland Seminare und Beratung zur Vorbereitung auf die MPU anbieten.
Gut durch die Verkehrskontrolle
Viele Autofahrer haben das Gefühl, dass sie äußerst selten kontrolliert werden. Das mag auf den ersten Blick stimmen, ist jedoch nur eine Momentaufnahme. Kontrollen passieren oft zu allgemein und ohne besonderen Grund. Gerade auf Autobahnen steigt jedoch die Chance in eine allgemeine Verkehrskontrolle kommen. Die Polizei sucht und schaut dann in der Regel nach besonders alten oder auffälligen Fahrzeugen und nach Fahrzeugen, die schon durch etwaige Mängel bzw. Fehlverhalten auffallen. Auch Überladung, Sicherheitsaspekte und das Mitführen von Fahrzeugpapieren wird dann kontrolliert.
Ruhe bewahren und Anordnungen folgen
Sind Sie nun in eine Verkehrskontrolle gekommen, heißt es Ruhe bewahren und den Anweisungen der Beamten folgen. Gerade an Raststätten in Grenznähe kann es relativ oft passieren, dass Sie als Fahrer eines Fahrzeugs plötzlich kontrolliert werden. In den meisten Fällen gibt es Verwarnungen, Ordnungsgelder oder Punkte in Flensburg. Manchmal passiert es aber auch, dass Fahrzeuge vorübergehend stillgelegt werden müssen bzw. der Führerschein plötzlich weg ist.
Straftaten oder Alkohol am Steuer
So ein Grund kann z. B. eine Alkohol- oder Drogenfahrt sein. Überhaupt kann die Polizei Ihren Führerschein immer dann einziehen, wenn Gefahr im Verzug ist oder/und Sie erheblich gegen Verkehrsregeln verstoßen haben. So kann die Teilnahme an einem illegalen Autorennen oder/und Fahrerflucht bzw. das unerlaubte Entfernen vom Unfallort ebenfalls zum Führerscheinentzug führen. Dabei geht die Polizei davon aus, dass ihnen bei einer späteren Verurteilung sowieso der Führerschein entzogen werden würde. In jedem Fall kann Ihnen die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) direkt von der Führerscheinstelle zugestellt werden. Dem voraus geht natürlich ein längeres Verfahren, wo Ihnen richterlich der Führerschein entzogen wird. Gekoppelt an den Entzug des Führerscheins sind z. B. auch entsprechende Sperrzeiten.
Kann ich trotzdem weiterfahren?
Das sollten Sie bitte auf jeden Fall lassen. Das Fahren nach dem Entzug des Führerscheins stellt ebenfalls eine Straftat (§ 21 (StVG) dar. Wenn Sie im Übrigen eine Anordnung zur MPU erhalten, zweifelt das Gericht bzw. die Führerscheinstelle Ihre Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen an. Die Teilnahme am Straßenverkehr durch das Fahren von Kraftfahrzeugen ist Ihnen bis auf weiteres untersagt.
Ist Ihr Führerschein gerade weg?
IBF steht für Information, Beratung, Führerschein in Sachsen und wir unterstützen und beraten Sie dann, wenn Sie eine MPU-Anordnung von der Führerscheinstelle erhalten haben. Dazu bieten wir Ihnen in Dresden passgenaue Seminare zum Punkteabbau und zur Vorbereitung auf Ihre MPU an.
Wir freuen uns, Sie persönlich kennenzulernen. Kontaktieren Sie uns jetzt für ein erstes Gespräch.